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Unternehmen

DÖMGES ARCHITEKTEN AG

Die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau sowie Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sonstige Aufgaben werden nicht wahrgenommen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Gründung 1966.
Bei Amt für ländliche Entwicklung(ehemals
Direktion für ländliche Entwicklung, davor
Flurbereinigungs-Direktion Regensburg)
handelt es sich um eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
Das Amt untersteht dem Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten Bayern.
Aufgaben: Dorferneuerung, Flurneuordnung, regionale
Landentwicklung, Bodenmanagement.
Arbeitsbereich erstreckt sich auf 7 oberpfälzische
Landkreise und den niederbayerischen Landkreis
Kelheim. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Dipl.-Ing. August Martin

Die gemeinsame Erbringung von ingenieurmäßigen Leistungen auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), einschließlich aller nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung erlaubten Tätigkeiten in Form einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Stefanie Neugebauer

Rechtsanwältin Neugebauer, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Inkasso, Marienstr. 6, 93186 Pettendorf, Einen Interessensschwerpunkt bildet nach jahrelanger studentischer Nebentätigkeit in der Notaufnahme einer deutschen Klinik das Medizinrecht mit all seinen Facetten. Auch das Sport- und Vereinsrecht können kompetent und lösungsorientiert beraten werden und umfasst insbesondere die Satzungsgestaltung von Vereinen, steuerrechtliche Fragen, Abwicklungen gegenüber der GEMA, sowie Erläuterungen in Bezug auf die Versammlungsstätten-Verordnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Bindl & Henkel GmbH

Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

AIS Gesellschaft für Architektur mbH

1) Die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau, die Beratung, Betreuung und Vertretung von Bauherren in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung, ferner die Mitwirkung bei der Landesplanung und Regionalplanung. Tätigkeiten im Sinne von § 34 C GewO, im Sinn der BRAO, des RBerG und des StberG werden nicht durchgeführt. (2) Die Erbringung von Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). (3) Die Gesellschaft ist berechtigt im In- und Ausland Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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