Dipl.-Ing. August Martin
Die gemeinsame Erbringung von ingenieurmäßigen Leistungen auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), einschließlich aller nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung erlaubten Tätigkeiten in Form einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz.
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