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(na), Vermittlung von Versicherungsverträgen
(Versicherungsmaklertätigkeit), Entwicklung und
Vertrieb von Versicherungsprodukten, der Abschluss
von Verträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluß von Verträgen gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1a
GewOund die Vermittlung von Anteilscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestm
entgesetz vertrieben werden dürfen, soweit die
Voraussetzungen des § 2 Abs.6 Satz 1 Nr. 8 KWG
erfüllt sind, die Vermittlung von sonstigen
öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für
gemeinsame Rechnung Rechnung der Anleger verwaltet
werden, die Vermittlung von öffentlich angebotenen
Anteilen an einer GmbH oder Kommanditgesellschaft
sowie Unternehmensberatung unter Ausschluss von
Rechts- und Steuerberatung.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis gem. §34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregisternummer:
D-7TP3-4F5IY-03
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungen aller Art und aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte sowie - Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen sowie - Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von -- Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, -- ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, -- sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden sowie -- öffentlich angebotene Anteile an einer und verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- und Kommanditgesellschaft, jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.
Registrierungs-Nr.: D-IVB1-FSV8K-48
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel insbesondere mit Mode und Schuhen sowie art-
verwandter Waren aller Art, weiter die Beteiligung
an Handelsgesellschaften, deren An- und Verkauf,
auch in Form von Aktienanteilen, ferner die Verwal-
tung von Vermögen und die Übernahme der persönlichen
Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesell-
schaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten die der
Genehmigung nach § 32 des Kreditwesengesetzes
bedürfen.
Die Gesellschaft strebt an und ist befugt, Einzel-
handelsfilialen zu errichten, Lizenzen bzw.
Franchise-Verträge zu vergeben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gemeinsame Erbringung von ingenieurmäßigen Leistungen auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), einschließlich aller nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung erlaubten Tätigkeiten in Form einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuer-
beratungsgesellschaften gesetzlich und berufs-
rechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. §
57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz.
2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausge-
schlossen.
3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( § 34 StBerG).
Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater
sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Rechtsanwälte
und Wirtschaftsprüfer. Die Partnerschaft ist berechtigt sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024