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Vertrieb von Immobilien und Grundstücken jeglicher
Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner, Bau-
vorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene
oder fremde Rechnung vorzubereiten/durchzuführen und
dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern
oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu
verwenden, ferner Bauvorhaben als Baubetreiber im
fremden Namen wirtschaftlich vorzubereiten/durchzu-
führen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die
Beratung in Finanzierungsangelegenheiten jeglicher
Art (ohne Beratungstätigkeiten, die außerhalb
§ 34c GewO in der derzeit gültigen Fassung,
öffentlich-rechtlicher Genehmigung bedürfen, und
ohne Beratungstätigkeiten, die den rechts-/
steuerberatenden Berufen vorbehalten sind.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
(na), Betrieb einer Rechtsanwaltkanzlei.
Tätigkeitsschwerpunkte:
·Wirtschaftsrecht
·Miet- und Wohnungseigentumsrecht
·Medizinrecht
·Erb- und Familienrecht
·Zwangsvollstreckungsrecht (inkl. Forderungsinkasso)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau sowie Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sonstige Aufgaben werden nicht wahrgenommen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schank- und Speisewirtschaft mit Hotelbetrieb
mit 50 Hotelzimmern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schank- und Speisewirtschaft mit Beherbergungs-
betrieb.
Es wird unter der Bezeichnung "Katharinenhof"
gearbeitet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schank- und Speisewirtschaft unter der Bezeichnung "Kyoto"
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Beratung von Unternehmen und Privaten in
wirtschaftlichen und technischen Fragen, Entwicklung
und Anwendung von Software für Unternehmen und
Private;
2. Geschäftsführung und Beratung an anderen
Unternehmen und Gesellschaften;
3. Beratungs-, Planungs-, Betreuungs-, Management-
und Projektentwicklungsleistungen aller Art;
4. Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang
mit 1., 2. und 3.
5. Handel mit Waren aller Art;
6. alle sonstigen Geschäfte, die dem Unternehmen der
Gesellschaft dienlich sind.
Rechtsgeschäfte, die öffentlich-rechtlicher Genehmi-
gung bedürfen, und Rechtsgeschäfte, die den rechts-/
steuerberatenden oder sonstigen Berufsgruppen
vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand des
Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schank- und Speiswirtschaft, China Restaurant.
Es wird unter der Bezeichung "Land des Lächelns"
gearbeitet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schank- und Speisewirtschaft.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Internetauftritt der Rechtsanwaltskanzlei Berit Rummler - Allgemeines, Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. v. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024