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Übernahme und Weitergabe sowie die Vermittlung von
Ausführungsarbeiten bei Bauprojekten an Handwerker
als Generalübernehmer im eigenen oder fremden Namen
auf eigene oder fremde Rechnung, insbesondere der
Vertrieb von Massivhäusern, nicht aber die
Erbringung von Handwerksleistungen. Es werden
keinerlei Tätigkeiten im Sinne von §34c GewO
vorgenommen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau, die Beratung, Betreuung und Vertretung von Bauherren in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung, ferner die Mitwirkung bei der Landesplanung und Regionalplanung. Tätigkeiten im Sinne von § 34 C GewO, im Sinn der BRAO, des RBerG und des StberG werden nicht durchgeführt. (2) Die Erbringung von Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). (3) Die Gesellschaft ist berechtigt im In- und Ausland Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024