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Neuer Zug-Fahrplan in Bayern: Pünktlichere S-Bahn und Flughafen-Express von Münchnen nach Nürnberg
Von einer der bedeutendsten Anpassungen im ab Sonntag gültigen Fahrplan sollen Menschen in Mittelfr... mehr ... 13. Dezember 2024
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Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg (ots) - Für den Zeitraum ab 23.... mehr ... 22. November 2024
Regensburg (ots) - Die KEV (Kontrolleinheit Verkehrswege) in Furth im Wald hat einen neuen Leiter: T... mehr ... 17. Oktober 2024
Regensburg (ots) - Die Zollverwaltung in Selb steht unter neuer Führung: Seit dem 1. August 2024 is... mehr ... 26. September 2024
Die Bilanz, mit der die Streetboarder aus Regensburg von der Streetboard-Weltmeisterschaft in Eindho... mehr ... 5. September 2024
Internetauftritt der Rechtsanwaltskanzlei Berit Rummler - Allgemeines, Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. v. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuer-
beratungsgesellschaften gesetzlich und berufs-
rechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. §
57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz.
2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausge-
schlossen.
3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( § 34 StBerG).
Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater
sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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